Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dürfen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben und diese melden, nicht benachteiligt werden. Beschäftigungsgeber sind darum zur Einrichtung vertraulich arbeitender interner Meldestellen verpflichtet.
Zur Meldung von Rechtsverstößen nach § 2 HinSchG betreibt die Meldestelle der in-motion GmbH ein Onlineportal.
Dieses steht allen Beschäftigten der in-motion GmbH sowie ehemaligen Beschäftigten, Bewerberinnen und Bewerbern und sonstigen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über mögliche Rechtsverstöße an der in-motion GmbH erhalten haben, offen.
Statt an die interne Meldestelle der in-motion GmbH können Sie sich mit jedem Hinweis auch an externe Meldestellen wie das Bundesamt für Justiz und weitere Stellen🛈 wenden.